Wenn Sie Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingung sind, haben Sie die Wahl die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass wir berechtigt sind, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und zugleich die andere Art der Nacherfüllung für Sie ohne erhebliche Nachteile bleibt.
Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.
Wenn Sie Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingung sind, leisten wir bei Mängeln der gelieferten Ware zunächst nach unserer Wahl eine Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt unsere Nacherfüllung fehl, können Sie grundsätzlich wählen, ob Sie eine Herabsetzung der Vergütung ( sog. Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags ( sog. Rücktritt) oder aber Schadensersatz statt der eigentlichen Leistung verlangen. Wählen Sie hierbei den Schadensersatz statt der eigentlichen Leistung, so gelten ausdrücklich die Haftungsbeschränkungen gemäß § 11 dieser Geschäftsbedingung. Wir weisen zudem darauf hin, dass Ihnen bei nur geringfügigen Mängeln kein Recht zur Geltendmachung eines Rücktritts zustehen.
Wenn Sie Unternehmer im Sinne diese Geschäftsbedingung sind, haben Sie uns zudem offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche nach Zugang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, schließen wir die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs aus. Auch hierbei genügt uns die fristgerechte Absendung der schriftlichen Anzeige. Wir weisen zudem darauf hin, dass Sie die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen trifft, insbesondere für den geltend gemachten Mangel, für den Zeitpunkt der Feststellung des jeweiligen Mangels und für die fristgerechte Rüge bzgl. des Mangels uns gegenüber.
Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Waren.
Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns ein grobes Verschulden vorwerfbar ist, bei Körper- und Gesundheitsschäden, sofern uns diese zurechenbar sind und bei einem Verlust Ihres Lebens.
Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Ausnahmen natürlich unberührt. |